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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen

Einleitung

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Max Braun Fotografie gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

Bilder im Sinne dieser AGB sind alle von mir hergestelle Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:

Maximilian Braun,

Lindenallee 4, 67549 Worms

Tel.:                01715527187

E-Mail:           maxbraun.foto@gmail.com

Homepage:  www.maxbraun-fotografie.de

2. Vertragsschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie ist nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung und Überweisung der unter Ziff. 3 Preise, Versandkosten genannten Anzahlung durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber ohne vorhergehendes Angebot stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung

dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen 

Geschäftsbedingungen.

3. Preise, Versandkosten

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird ein erstes Reservierungshonorar von 200,00 € berechnet ( wird von Gesamtbetrag abgezogen). Ich bestätige den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird das Reservierungshonorar innerhalb von 10 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit der Zahlung des Reservierungshonorars die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Max Braun Fotografie und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von mir nach Auftragsabwicklung initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Max Braun Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann von Max Braun Fotografie eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangt werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Max Braun Fotografie vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren Eigentum von Max Braun Fotografie

5. Ausführung der Vertragspflichten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Max Braun Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeorts und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden.

Natürlich ist Max Braun Fotografie stets bemüht, dies zu errreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

Insbesondere bei Halb- oder Ganztagsbuchungen sind Max Braun Fotografie angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

Max Braun Fotografie wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

Max Braun Fotografie verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldatein, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Max Braun Fotografie und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Max Braun Fotografie übergebenen Vorlagen des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15%.

6. Gewährleistung/Haftung

Gegen Max Braun Fotografie gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Max Braun Fotografie verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. ( auch von Familienangehörigen von Max Braun Fotografie) Max Braun Fotografie zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Max Braun Fotografie kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Max Braun Fotografie haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Max Braun Fotografie keinen Ersatz.

Max Braun Fotografie ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. 

Max Braun Fotografie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos schriftlich bei Max Braun Fotografie geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestalung durch Max Braun Fotografie beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Max Braun Fotografie bestätigt worden sind. 

7. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Max Braun Fotografie. Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Max Braun Fotografie.

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Max Braun Fotografie an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Max Braun Fotografie zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Max Braun Fotografie an den Auftraggeber über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von Max Braun Fotografie bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Max Braun Fotografie.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten ( Bildbearbeitung, Ausschnittänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

Max Braun Fotografie darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, etc.) Der Auftraggeber erteilt hierzu mit Angebotsannahme ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteil, besteht für Max Braun Fotografie die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotografien aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15% der Vertragssumme ebenfalls.

8. Datenschutz

Foto und Videoaufnahmen (nachfolgend Bildmaterial) sind personenbezogene Daten i.S.d. DSGVO sowie des BDSG. Vor der Aufnahme sind die Abgebildeten als Betroffene deshalb gem. Art. 13 DSGVO zu informieren. Dieser Verpflichtung wird hiermit nachgekommen:

Für die Aufnahme und weitere Verarbeitung von Bilddaten verantwortlich ist:

Maximilian Braun - Max Braun Fotografie

Lindenallee 4

67549 Worms

Die Aufnahme und weitere Verarbeitung des Bildmaterials erfolgt zur Erfüllung eines Vertrages über die Erbringung von Fotodienstleistungen (nachfolgend Fotovertrag). Soweit die Abgebildeten selbst Vertragspartner sind, ist Rechtsgrundlage für die Aufnahme und weitere Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Soweit eine Reportagebegleitung von Feierlichkeiten wie z.B einer Hochzeit beauftragt wurde, ist es zur fotografischen/videografischen Abbildung des Tages (Reportage) notwendig, dass auch Hochzeitsgäste, die nicht Vertragspartner sind, aufgenommen werden. Die Vertragsparteien haben deshalb ein berechtigtes Interesse daran, dass die Teilnehmer der Feierlichkeit ebenfalls fotografiert werden. Rechtsgrundlage für die Aufnahme von Teilnehmern, die nicht selbst Vertragspartei geworden sind ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO.

 

Das Bildmaterial wird auf eigenen Festplatten des Verantwortlichen gespeichert und im Rahmen der Bildbearbeitung/des Schnittes weiterverarbeitet. Das Bildmaterial bzw. Teile davon können außerdem bei einem Cloudanbieter zur Sicherung oder Auslieferung zusätzlich gespeichert werden. Soweit Finishingprodukte wie Fotoabzüge, Fotoalben etc. anzufertigen sind, wird das zur Anfertigung notwendige Bildmaterial an entsprechend spezialisierte Fotolabore weitergegeben.

Das komplette Bildmaterial wird beginnend mit dem Aufnahmedatum i. d. R. 3 Jahre zum Jahresende gespeichert. Eine längere Speicherung kann erfolgen, soweit das Bildmaterial zur Erfüllung/Nacherfüllung des Fotovertrages über die gesetzliche Verjährung hinaus noch erforderlich ist. Der Teil des Bildmaterials der an die Auftraggeber des Fotovertrages als JPEG übergeben wurde sowie die dem übergebenen Fotomaterial zugrundeliegenden RAW-Dateien werden i. d. R. so lange gespeichert, wie es zum Nachweis des Urheberrechts des Fotografen notwendig ist. Auf diese Speicherung/Archivierung haben die Abgebildeten allerdings keinen (insbesondere schuldrechtlichen) Anspruch.

Den Betroffenen steht gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Fotos sowie auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Den Betroffenen steht das Recht zu, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde wegen Verstößen gegen gültiges Datenschutzrecht zu beschweren. Die zuständige Datenschutzbehörde ist:

 

Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI Rheinland-Pfalz)

Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
Telefax: +49 (0) 6131 208-2497
Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de/
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Die Verarbeitung digitaler Bilddaten ist zur Durchführung des Fotoauftrags aufgrund des hierüber abgeschlossenen Vertrages unbedingt notwendig. Die betroffene Person ist verpflichtet, dies zur Vertragserfüllung zu ermöglichen.

9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernde oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.

Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Kaiserslautern. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Kaiserslautern.

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